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Autofolien

Autofolien

Hier zunächst ein wichtiger Hinweis zu unseren Autofolien. Wer in Deutschland seine Autoscheiben mit Folien versieht, ist dazu verpflichtet, die allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) mitzuführen. Dieses Papier ist in unserer Lieferung enthalten. Unsere Autofolien sind ohne Weiteres lediglich auf die hinteren Seitenscheiben des Fahrzeugs aufzubringen. Sofern Sie auch die Heckscheibe beschichten möchten, benötigen Sie zwingend einen zweiten Außenspiegel. Unsere ABG macht die wiederholte Abnahme durch den TÜV nicht mehr erforderlich. An allen im Auto verklebten Folien müssen Prüfzeichen und Folientyp gut lesbar und auch dauerhaft angebracht sein.


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